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Hinweis­geber­schutz­gesetz / Meldestelle

Zum 2. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeber­schutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten und galt zuerst nur für Unternehmen mit mehr als 250 Mit­arbeitende. Seit dem 17. Dezember 2023 unter­liegen auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden diesem Gesetz. Demnach müssen Unternehmen Ihren Mitarbeitenden die Gelegenheit geben, in­terne Verstöße mittels einer Meldestelle mit­zu­teilen. Die Mitteilung kann anonym erfolgen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Verstöße gegen das EU-Recht und nationales Recht, insbesondere wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungs­widrigkeit) Vergehen handelt, die die Gesundheit oder das Leben gefährden.

Verstöße, die Sie mitteilen können, können sich gemäß Hinweisgeberschutzgesetz auf folgende Bereiche beziehen:
  • Datenschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Umweltschutz
  • Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Finanz- und Steuerrecht
  • Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
  • Produktsicherheit, Produktkonformität
  • Verbraucherschutz
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Verkehrsrecht
Im folgenden Formular haben Sie die Möglichkeit, Compliance- oder Gesetzesverstöße zu melden.

Möchten Sie dies anonym tun, lassen Sie die Felder „Name“ und „Email“ bitte frei. In diesem Fall erhalten Sie kein Feedback über den weiteren Verlauf Ihrer Meldung und mögliche Konsequenzen.

  • Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.